Wofür zahlen wir eigentlich Hundesteuer?

Viele Hundebesitzer sind verärgert darüber, dass sie Hundesteuer zahlen müssen und fragen sich zurecht, wieso es eigentlich keine Katzensteuer gibt. Der Grund für die Erhebung von Hundesteuer hat mit der Geschichte unseres Landes zu tun.

Die Hundesteuer in Deutschland

Mit Einführung der Luxussteuer durch Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1810 zählten Hunde zu einem Luxusgut, welches sich nur die Reichen in der Gesellschaft leisten konnten. Da war es also nah, für die, die Geld im Überfluss haben, eine Steuerabgabe einzuführen. Heutzutage ist die Hundesteuer zwar keine Luxussteuer mehr, doch an der Abgabe von Steuern für einen Hund hat sich nichts geändert.

Nach wie vor müssen Hundehalter Hundesteuer entrichten. Für die Überwachung der Steuer sind heute in Deutschland die Gemeinden zuständig.

Wieso gibt es die Hundesteuer eigentlich?

Die Geschichte der Hundesteuer in Deutschland reicht bis viele hundert Jahre zurück. Genau genommen wurde die Hundesteuer erstmals im Jahr 1807 in der Stadt Offenbach am Main erhoben. Damals wurde die Hundesteuer in Offenbach am Main vor allem aus finanziellen Gründen eingeführt. Sie sollte der Stadt helfen, die Kriegsschulden zu tilgen.

Anschließend wurde im Laufe des Jahrhunderts in Deutschland durch Friedrich Wilhelm III. die sogenannte Luxussteuer eingeführt. Diese Luxussteuer galt neben den Hunden auch für Pferde. Die Luxussteuer wurde damit gerechtfertigt, dass die Bürger, die sich einen Hund oder ein Pferd leisten konnten, auch das nötige Kleingeld haben, um Steuern zu bezahlen. Man ging also in erster Linie davon aus, dass nur reiche Bürger einen Hund halten können.

Heute ist die Hundesteuer eine Gemeindesteuer, die von jeder Gemeinde eigenverantwortlich erhoben wird. Die Gemeinden sind keinesfalls verpflichtet die Hundesteuer zu erheben. Jedoch gibt es so gut wie keine Gemeinde in Deutschland, die auf die Steuer für einen Hund verzichten will. Der Grund hierfür liegt natürlich klar auf der Hand. Die Hundesteuer spült etliches Geld in die leeren Kassen der Gemeinden. Offiziell soll die Hundesteuer dazu dienen, die Anzahl der Hunde in den jeweiligen Gemeinden zu beschränken bzw. die Anzahl der Hunde zu überwachen.

Die Hundesteuer in den Gemeinden

Wie im Artikel bereits erwähnt, erheben die Gemeinden die Hundesteuer. Diese beträgt jährlich meist weit über 100 Euro und ist in Großstädten zudem teurer als in kleineren Kommunen. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte Aufwandssteuer, der als eine öffentlich-rechtliche Abgabe keine bestimmte Gegenleistung der jeweiligen Gemeinde gegenübersteht. Nach der Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Gemeinde oder dem Finanzamt, erhältst du eine eigene Steuermarke. Diese sollte stets mitgetragen werden.

Wenn der Hund zu einer „gefährlichen“ Hunderasse bzw. zu den Listenhunden zählt, können die Kosten für die Hundesteuer nochmal deutlich ansteigen. Zu den Listenhunden zählen beispielsweise die American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier oder auch Staffordshire Bullterrier. Ausgenommen von der Hundesteuer bzw. eine ermäßigte Steuer müssen Besitzer von Blindenhunden oder Rettungshunden zahlen. Auch hier hingehend regelt dies jede Gemeinde ganz individuell.

Wieso gibt es keine Katzensteuer in Deutschland?

Diese Frage hat sich mit hoher Wahrscheinlichkeit schon jeder Hundebesitzer gestellt. Warum müssen wir für unsere Vierbeiner Steuer zahlen und Katzenhalter für ihre Katzen keine Katzensteuer? Wie auch die Hundesteuer ist der Grund dafür, weit zurück in unserer Geschichte zu finden. Katzen wurden überwiegend eingesetzt, um Städte frei von Mäusen und Ratten zu halten. Sie wurden also im Gegensatz zu einem Hund, nicht als Luxus angesehen.

Heute wäre es rechtlich zudem gar nicht so einfach, eine Katzensteuer durchzusetzen. Denn die Haltung von Katzen ist Vielfältig. Die einen sind Freigänger und die anderen Wohnungs- bzw. Stuben-Katzen. Die unterschiedliche Haltung von Katzen zu besteuern, wäre für die Gemeinden schwierig. Sie müsste dann auch nachweisen, welche Katze eine Stuben- bzw. Freigänger-Katze ist. Wie auch früher halten die Katzen außerdem ihr Gebiet von Mäusen und Ratten frei. Sie haben somit bis heute ein gewissen Nutzen für die Gemeinde.

Fazit

Die Einführung der Hundesteuer reicht mehr als hundert Jahre in der der Geschichte unseres Landes zurück. Geändert hat sich bis heute kaum etwas. Jeder der einen Hund hält, ist zur Abgabe der Hundesteuer verpflichtet. Wer seinen Hund nicht anmeldetet, dem können mehrere tausend Euro Bußgeld drohen.

Ausgenommen von der Hundesteuer sind je nach Gemeinde ausschließlich Rettungshunde, Blinden- oder Assistenzhunde.